Begriffserklärung zum Thema Factoring

A

Abtretung

Abtretung meint die Übertragung einer Forderung von einem abtretenden Gläubiger (Zedent) an einen neuen Gläubiger bzw. Abtretungsempfänger (Zessionar). Die Abtretung von Forderungen erfolgt im Factoring regelmäßig im Factoring-Vertrag zwischen dem Factoring-Kunden und dem Factor.

Abtretungsverbot

Grundsätzlich sind Forderungen im Wege der Abtretung übertragbar. Allerdings kann dies durch Vereinbarung zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner ausgeschlossen werden. In Deutschland ist im Factoring aufgrund der Regelung in § 354a HGB eine Abtretung dennoch grundsätzlich wirksam, wenn das Rechtsgeschäft für beide Parteien ein Handelsgeschäft darstellt.

 

Abtretungsvermerk

Der Factoring-Kunde liefert seine Waren oder Dienstleistungen an seine Debitoren aus und erstellt diesen dafür Rechnungen, welche regelmäßig eine Anzeige über die Abtretung der Forderung zugunsten des Factors beinhalten und den Debitor verpflichten, auf das vom Factor angegebene Konto zu zahlen. Hiervon wird beim stillen Factoring

eine Ausnahme gemacht.


Ausfallschutz

Der Factor übernimmt beim echten Factoring das Ausfallrisiko regelmäßig zu hundert Prozent regresslos (Delkredere).

Außenstände

Außenstände, also die noch nicht fälligen Forderungen eines Unternehmens, sind betriebswirtschaftlich gesehen „totes Kapital“, welches sich mit Hilfe von Factoring, also dem Verkauf von Forderungen, in Liquidität umwandeln lässt.

Auszahlung

Der Factor zahlt nach Ankauf der Forderungen in der Regel 80 bis 100 Prozent des Rechnungsbetrags aus. Die Restsumme (Falls vorhanden - Abzugsquote) dient als Sicherheitseinbehalt und wird unverzüglich nach Zahlung durch den Debitor oder Eintritt des Delkrederefalles vom Factor überwiesen.



B

B2B Factoring

„Business to Business“ meint den Ankauf von Forderungen von Unternehmern (vgl. § 14 BGB) gegen andere Unternehmen, im Unterschied zu B2C-Factoring.

B2C Factoring

Diese aus dem Englischen ("Business to Consumer") kommende Bezeichnung meint Factoring von Forderungen von Unternehmern gegenüber privaten Konsumenten, vgl. § 13 BGB, im Unterschied zu B2B-Factoring.

Bonität

Bonität bezeichnet die Kreditwürdigkeit von natürlichen oder juristischen Personen. Sie ist wichtige Basis für die Entscheidung, jemandem Kredit einzuräumen: Je besser die Bonität beurteilt wird, desto einfacher ist es, sich Kredit zu beschaffen.


Bönitätsbeurteilung

Die Einschätzung zur Bonität erfolgt entweder durch einen Finanzgeber, wie einem Factor selbst, oder durch eine Rating-Agentur. Hinweise über die Kreditwürdigkeit geben auch Auskünfte von Wirtschaftsauskunfteien oder eine Bankauskunft.

Bilanzverkürzung

Der Begriff Bilanzverkürzung bezeichnet die Verringerung der Bilanzsumme eines Unternehmens. Durch Factoring werden Forderungen aus der Bilanz des Factoring-Kunden in die Bilanz des Factors übertragen. Im Gegenzug fließt dem Factoring-Kunden Liquidität zu. Diese Liquidität kann dann zum Abbau von Bank- und/oder Lieferantenverbindlichkeiten genutzt werden, die Bilanz verkürzt sich. Hierdurch kann die Eigenkapitalquote gesteigert werden, ein entscheidendes Kriterium für das Rating bei Kreditverhandlungen mit Banken (Basel III).

Basel III

Als Reaktion auf die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise nach 2007 erarbeitete der Basler Ausschuss der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich ein Reformpaket zu Basel II, welches vor allem eine Erhöhung der Qualität, Konsistenz und der Transparenz des Eigenkapitals von insbesondere Kreditinstituten vorsieht. In der Europäischen Union erfolgt die Umsetzung von Basel III durch das sog. CRD IV-Paket, welches aus einer Verordnung (CRR) und einer Richtlinie (CRD IV) besteht und ab 2014 stufenweise in Kraft getreten ist. Zur Umsetzung des CRD-IV-Paketes in Deutschland wurde u.a. das KWG geändert und ergänzt.



C

Cashflow

Überschuss der Einzahlungen über die Auszahlungen einer Unternehmung, der je nach Abgrenzung der betrachteten Zahlungsgrößen unterschiedlich ermittelt wird. Der Net Operating Cashflow bezieht sich nur auf Zahlungen aus der Produktions- und Absatztätigkeit der Unternehmung, der gesamte Cashflow berücksichtigt zusätzlich Zahlungen aus Finanzierungs-, Investitions- und Ausschüttungsentscheidungen.

Confidential-Factoring

Zu Deutsch = Stilles Factoring (Verdecktes Factoring)



D

Debitor

Debitor meint den Schuldner von Geld oder einer Ware. Im Factoring wird der Begriff für den Abnehmer des Factoring-Kunden verwendet.

Debitorenbuchhaltung

Die Debitorenbuchhaltung ist die Überwachung und Buchung der Zahlungseingänge der Debitoren des Factoring-Kunden im Rahmen des Factoring-Vertrages.

Debitorenlimit

Das Limit ist der Höchstbetrag bis zu dem der Factor das Ausfallrisiko für einen Debitor übernimmt. Die Beurteilung des Limits erfolgt nach bank- und kreditversicherungsüblichen Kriterien. Die Prüfung des Debitorenlimits erfolgt auf Antrag des Factoring-Kunden, da die das Debitorenlimit übersteigenden Forderungen vom Factor treuhänderisch verwaltet werden.


Debitorenmanagement

Zum Debitorenmanagement gehören die Debitorenbuchhaltung sowie das Mahn- und Inkassowesen. Im echten Factoring gehört dazu auch das regelmäßige Prüfen der Bonität der Debitoren. Die Übernahme des Debitorenmanagements gehört zum Service des Factors für seinen Factoring-Kunden.

Delkredere

Delkredere meint die Haftung des Factors für die teilweise oder vollständige Realisierung des Ausfallrisikos einer Forderung wegen Zahlungsunfähigkeit des Debitors.

Delkredereschutz

Der Factoring-Kunde genießt im Rahmen des Debitorenlimits Schutz vor dem Ausfall von Forderungen bei Zahlungsunfähigkeit des Debitors; vgl. Delkrederefall; Ausfallschutz



E

Echtes Factoring

Beim Echten Factoring kauft der Factor Forderungen regresslos (also ohne Möglichkeit des Rückgriffs auf den Factoring-Kunden), im Rahmen der eingeräumten Debitorenlimite an; im Unterschied zum Unechten Factoring.

Export Factoring

Export-Factoring ist eine Form des internationalen Factorings für grenzüberschreitende Waren- und Dienstleistungsgeschäfte. Unternehmen (Exporteure) nehmen dabei Leistungen eines inländischen Factors in Anspruch. Dieser wickelt das Geschäft entweder direkt oder unter Einschaltung eines Korrespondenzpartners im jeweiligen Ausland ab.



F

Factoring

Factoring ist eine moderne Finanzdienstleistung, die der Umsatzfinanzierung dient. Ein Factor kauft im Rahmen festgelegter Debitorenlimite dabei Geldforderungen aus Warenlieferungen und/oder Dienstleistungen eines Factoring-Kunden gegen dessen Abnehmer (Debitoren) an. Als Gegenleistung für die Abtretung der Forderungen leistet der Factor an den Factoring-Kunden umgehend Zahlungen, die sich an der Höhe der Forderungen orientieren. Factoring hat dabei im Wesentlichen drei Funktionen: Liquidität, Delkredereschutz sowie Dienstleistung.

Factoringquote

Die Factoring-Quote misst das Verhältnis zwischen dem angekauften Forderungsvolumen der deutschen Factoring-Institute und dem Bruttoinlandsprodukt. Die Factoring-Quote betrug 2020 in Deutschland knapp 8,4 Prozent. Im Vergleich zu anderen Ländern wie Italien, Großbritannien und Frankreich ist aber noch deutliches Wachstumspotential vorhanden.

Factoringvertrag

Im Factoring-Vertrag werden in einem Rahmenvertrag zwischen Factor und  Factoring-Kunden Rechte und Pflichten näher geregelt. Kernbereiche sind die Anbietungspflicht für Forderungen, die Ankaufspflicht des Factors im Rahmen der vereinbarten Delkredere-Limite sowie die Haftung des Factoring-Kunden für den rechtlichen Bestand der Forderung (Veritätshaftung).


Fälligkeit

Dieser juristische Fachbegriff definiert den Zeitpunkt, ab dem ein Gläubiger einen Anspruch gegen einen Schuldner geltend machen kann. Dieser Zeitpunkt ist meist vertraglich geregelt, kann sich indes auch aus den Umständen ergeben.

Fälligkeitsfactoring

Fälligkeits-Factoring ist eine Factoring-Variante, bei welcher der Factoring-Kunde die Vorteile der vollständigen Absicherung gegen das Ausfallrisiko und eine Entlastung beim Debitorenmanagement nutzt, aber auf eine sofortige Regulierung des Kaufpreises durch den Factor verzichtet.

 

Forderung

Als Forderung bezeichnet man juristisch einen schuldrechtlichen Anspruch. In der Bilanz eines Unternehmens sind dies die ausstehenden Gelder aus offenen Lieferungen von Waren und/oder der Erbringung von Dienstleistungen.


Forderungsabtretung

Die Abtretung von Forderungen ist nach der Legaldefinition in § 398 BGB die Übertragung einer Forderung von einem Gläubiger ("Zedent") auf einen anderen („Zessionar“). Sie erfolgt im Factoring regelmäßig durch entsprechende Vereinbarungen im Factoring-Vertrag.

Forderungsausfall

Begleicht ein Debitor seine Rechnungen nicht und ist eine Vollstreckung in das Vermögen des Debitors erfolglos, spricht man von einem Forderungsausfall.

Forfaitierung

Der Begriff Forfaitierung meint den mittel- und langfristigen Ankauf von (Einzel-) Forderungen unter Verzicht auf Rückgriff gegen den Verkäufer bei Zahlungsausfall. Dieser haftet für den Bestand der verkauften Forderungen (Veritätshaftung). Der Verkäufer der Forderung wird "Forfaitist", der Käufer "Forfaiteur" genannt.



G

Gläubiger

Der Begriff Gläubiger bezeichnet denjenigen, der gegen einen Schuldner einen Anspruch auf Erbringung einer Leistung oder Zahlung einer Forderung hat.

Globalzession

Unter Globalzession versteht man die Abtretung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen.



I

Importfactoring

Import-Factoring ist eine Sonderform des internationalen Factoring bei dem ein inländischer Factor Forderungen eines ausländischen Factors gegenüber inländischen Debitoren ankauft oder einzieht. Das kann entweder mit oder ohne Übernahme des Delkredererisikos erfolgen.

INhousefactoring

Bei dieser Factoring-Variante nutzt der Factoring-Kunde die sofort zur Verfügung stehende Liquidität sowie den Delkredereschutz des Factorings, verzichtet aber auf weitergehende Dienstleistungen des Factors. Der Factoring-Kunde führt bei dieser Factoring-Variante die  Debitorenbuchhaltung und das Debitorenmanagement bis auf Widerruf treuhänderisch für den Factor (Bulk-Factoring).

Insolvenz

Insolvenz meint die Eigenschaft eines Schuldners, seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern nicht nachkommen zu können, wegen Zahlungsunfähigkeit, drohender Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung. In der Insolvenz des Factoring-Kunden sind Factoring-Institute grds. als Aussonderungsberechtigte gem. § 47 InsO bezüglich der ihnen gehörenden Forderungen besonders gesichert.


Inkasso Forderungen

Inkasso-Forderungen sind von einem Factor nicht angekaufte, sondern an diesen nur zum Einzug treuhänderisch abgetretene Forderungen.

Internationales Factoring

Internationales Factoring meint das Factoring für Forderungen aus grenzüberschreitenden Geschäften und wird je nach Sitz des Factoring-Kunden als Export- oder Import-Factoring bezeichnet. Das Geschäft wird dabei entweder auf direktem Wege oder unter Einschaltung eines Factoring-Partners für internationale Kooperationen in den jeweiligen Ländern abgewickelt.



K

Kaufpreis

Als Gegenleistung für den Kauf der Forderung zahlt der Factor an den Factoring-Kunden umgehend den Kaufpreis für die Forderungen aus. Dieser Kaufpreis entspricht dem Brutto-Rechnungsbetrag der angekauften Forderung abzüglich Skonti, Boni, Rabatten oder sonstiger von Debitor geltend gemachter Abzüge sowie eines Diskonts für die individuell vereinbarten Leistungen des Factors (Debitorenmanagement, Delkredereübernahme) sowie für die Finanzierung der Forderungen.

Kosten Factoring

Die Kosten des Factorings setzen sich aus den Zinsen für die Finanzierung der Forderungen und dem Factoring-Entgelt zusammen. Wir vergeben in der Regel All In Gebühren, damit Sie die Kosten 1zu1 Kostendeckend einkalkulieren können.

Konzentrationsklausel

Die Konzentrationsklausel bestimmt die maximal zulässige Höhe des Forderungsbestandes gegen einen Debitor im Verhältnis zum Gesamtbestand der Forderungen eines Factoring-Kunden.


Kreditversicherung

Der Abschluss einer im Factoring üblichen Kreditversicherung dient dazu, sich vor dem Ausfallrisiko des Debitors zu schützen. Im Unterschied zum Factor übernimmt eine Kreditversicherung das Ausfallrisiko regelmäßig nicht zu einhundert Prozent.

Kreditwesengesetz

Das Kreditwesengesetz (KWG) regelt die Aufsicht über u.a. Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute. Factoring ist nach dem KWG eine Finanzdienstleistung, so dass Factoring-Unternehmen grundsätzlich als erlaubnis- und aufsichtspflichtige Finanzdienstleistungsinstitute einzustufen sind.



M

Mahnwesen

Das Mahnwesen erfasst und verwaltet die offenen, fälligen Forderungen eines Unternehmens gegenüber dessen Debitoren. Der damit befasste Unternehmensbereich wird als Forderungsmanagement bezeichnet.

Mängel

Mit Mängeln werden Fehler einer gelieferten Ware oder einer Dienstleistung bezeichnet. Mängel können den Debitoren berechtigten, die an ihn von dem Factoring-Kunden gestellten Rechnung insgesamt oder in Teilen nicht erfüllen zu müssen. Berechtigte Mängel haben daher auch Einfluss auf das Verhältnis zwischen Factor und Factoring-Kunde.



O

Offene Posten Liste

Die Offene-Posten-Liste („OP-Liste“) stellt eine Übersicht über gestellte, indes noch nicht bezahlte Rechnungen eines Unternehmens dar. Sie listet die Fälligkeitsdaten jeder einzelnen Rechnung auf. Dem Factor dient die OP-Liste eines Factoring-Kunden als Informations- und Kontrollinstrument.

Offenes Factoring

Bei dieser Form des Factorings werden die Debitoren über die Zusammenarbeit mit dem Factor durch den Factoring-Kunden informiert. Vgl. im Gegensatz dazu stilles Factoring.

One Factor System

Im Unterschied zum Two–Factor-System wickelt der Factor hier Export-Factoring ohne ausländische Factoringpartner in den jeweiligen Ländern ab. Die Einräumung von Debitorenlimiten erfolgt i.d.R. auf Basis einer Kreditversicherung des Factors. Der Einzug der Forderungen gegenüber den ausländischen Debitoren erfolgt direkt.



R

Rabatt

Rabatte sind meist prozentual bemessene Preisnachlasse vom üblichen Listen-Preis (Netto-Verkaufspreis) einer Ware. Rabatte werden beispielsweise als Kaufanreize von Lieferanten gewährt.

Rating

Von Agenturen und/oder Kreditinstituten werden für Unternehmen vor einer Kreditvergabe individuelle Analysen zu deren Bonitäten erstellt, welche die Ausfallwahrscheinlichkeit des analysierten Unternehmens abbilden sollen und welche bei der Bonitätsbeurteilung des Factoring-Kunden berücksichtigt werden.

Reverse Factoring

Reverse-Factoring meint „umgekehrtes“ Factoring und zielt im Gegensatz zum klassischen Factoring auf die Einkaufsseite eines Unternehmens ab. Initiator dieses Factoringverfahrens ist nicht der Lieferant, sondern der Abnehmer von Waren oder Dienstleistungen, d.h. der Debitor.


Risikoübernahme

Delkredereschutz = Der Factoring-Kunde genießt im Rahmen des Debitorenlimits Schutz vor dem Ausfall von Forderungen bei Zahlungsunfähigkeit des Debitors; vgl. Delkrederefall; Ausfallschutz



S

Skonto

Unter Skonto versteht man den prozentualen Preisnachlass auf den Rechnungsbetrag bei Bezahlung innerhalb einer bestimmten Frist. Vereinbarte Skonti mindern den Rechnungsbetrag und werden regelmäßig durch den Sicherungseinbehalt abgedeckt.

Standard Factoring

Das Standard-Factoring umfasst neben der umsatzkongruenten Finanzierung der angekauften Forderungen auch die Absicherung des Risikos des Forderungsausfalls (Delkredererisiko) des Factoring-Kunden sowie eine Entlastung beim Debitorenmanagement, welches bei dieser Factoring-Variante vom Factor übernommen wird.

Stilles Factoring

Beim stillen Factoring werden die Debitoren nicht über den Verkauf und die Abtretung der Forderungen vom Factoring-Kunden an den Factor informiert.



U

Unechtes Factoring

Beim so genannten unechten Factoring kann der Factor, im Unterschied zum echten Factoring, bei Nichtzahlung des Debitors auf den Factoring-Kunden zurückgreifen.



V

Veritätshaftung

Der Verkäufer der Forderung, also der Factoring-Kunde, haftet dem Factor gegenüber für den rechtlichen Bestand der Forderung, also dafür, dass die verkaufte Forderung tatsächlich besteht.



W

Wachstumsfinanzierung

Factoring ist eine Form umsatzkongruenter Finanzierung, das heißt, dass bei steigenden Umsätzen und Wachstum im Rahmen der Limite auch die anzukaufenden Forderungsvolumina steigen können. Factoring finanziert so Unternehmenswachstum.



Z

Zedent

Mit Zedent wird der bisherige Gläubiger bezeichnet, der seine Forderung an einen neuen Gläubiger (Zessionar) abtritt. Im Factoring ist der Factoring-Kunde regelmäßig der Zedent.

Zentralregulierer

Durch eine Zentralregulierung werden die Rechnungen vieler Lieferanten, beispielsweise an die Mitglieder einer Einkaufskooperation, von einer zentralen Stelle erfasst, bearbeitet und reguliert. Da die Mitglieder ihre entsprechenden Forderungen auch an den Zentralregulierer abtreten, ist im Factoring u. a. darauf zu achten, dass der Prioritätsgrundsatz beachtet wird.

Zessionar

Mit Zessionar wird der neue Gläubiger einer vom Zedenten abgetretenen Forderung bezeichnet, im Factoring ist der Factor regelmäßig der Zessionar.


Zessionskredit

Bei einem Zessionskredit handelt sich um einen kurzfristigen Barkredit, der durch Abtretung offener Forderungen eines Unternehmens besichert wird. In der Regel beleihen Kreditinstitute nur inländische Forderungen und pauschal lediglich in Höhe von 30 bis 60 Prozent des abgetretenen gesamten Forderungsbestandes. Factoring ist daher für viele Unternehmen betriebswirtschaftlich interessanter.


Anmerkung!

Die Aufzählung und Begriffserklärung wurde nach besten Wissen und Gewissen erstellt und ist nicht rechtlich bindend.

Hierbei handelt es sich nicht um eine Rechts- / Steuerberatung.