Abtretung meint die Übertragung einer Forderung von einem abtretenden Gläubiger (Zedent) an einen neuen Gläubiger bzw. Abtretungsempfänger (Zessionar). Die Abtretung von Forderungen erfolgt im Factoring regelmäßig im Factoring-Vertrag zwischen dem Factoring-Kunden und dem Factor.
Grundsätzlich sind Forderungen im Wege der Abtretung übertragbar. Allerdings kann dies durch Vereinbarung zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner ausgeschlossen werden. In Deutschland ist im Factoring aufgrund der Regelung in § 354a HGB eine Abtretung dennoch grundsätzlich wirksam, wenn das Rechtsgeschäft für beide Parteien ein Handelsgeschäft darstellt.
Der Factoring-Kunde liefert seine Waren oder Dienstleistungen an seine Debitoren aus und erstellt diesen dafür Rechnungen, welche regelmäßig eine Anzeige über die Abtretung der Forderung zugunsten des Factors beinhalten und den Debitor verpflichten, auf das vom Factor angegebene Konto zu zahlen. Hiervon wird beim stillen Factoring
eine Ausnahme gemacht.
Der Factor übernimmt beim echten Factoring das Ausfallrisiko regelmäßig zu hundert Prozent regresslos (Delkredere).
Außenstände, also die noch nicht fälligen Forderungen eines Unternehmens, sind betriebswirtschaftlich gesehen „totes Kapital“, welches sich mit Hilfe von Factoring, also dem Verkauf von Forderungen, in Liquidität umwandeln lässt.
Der Factor zahlt nach Ankauf der Forderungen in der Regel 80 bis 100 Prozent des Rechnungsbetrags aus. Die Restsumme (Falls vorhanden - Abzugsquote) dient als Sicherheitseinbehalt und wird unverzüglich nach Zahlung durch den Debitor oder Eintritt des Delkrederefalles vom Factor überwiesen.
„Business to Business“ meint den Ankauf von Forderungen von Unternehmern (vgl. § 14 BGB) gegen andere Unternehmen, im Unterschied zu B2C-Factoring.
Diese aus dem Englischen ("Business to Consumer") kommende Bezeichnung meint Factoring von Forderungen von Unternehmern gegenüber privaten Konsumenten, vgl. § 13 BGB, im Unterschied zu B2B-Factoring.
Bonität bezeichnet die Kreditwürdigkeit von natürlichen oder juristischen Personen. Sie ist wichtige Basis für die Entscheidung, jemandem Kredit einzuräumen: Je besser die Bonität beurteilt wird, desto einfacher ist es, sich Kredit zu beschaffen.
Die Einschätzung zur Bonität erfolgt entweder durch einen Finanzgeber, wie einem Factor selbst, oder durch eine Rating-Agentur. Hinweise über die Kreditwürdigkeit geben auch Auskünfte von Wirtschaftsauskunfteien oder eine Bankauskunft.
Der Begriff Bilanzverkürzung bezeichnet die Verringerung der Bilanzsumme eines Unternehmens. Durch Factoring werden Forderungen aus der Bilanz des Factoring-Kunden in die Bilanz des Factors übertragen. Im Gegenzug fließt dem Factoring-Kunden Liquidität zu. Diese Liquidität kann dann zum Abbau von Bank- und/oder Lieferantenverbindlichkeiten genutzt werden, die Bilanz verkürzt sich. Hierdurch kann die Eigenkapitalquote gesteigert werden, ein entscheidendes Kriterium für das Rating bei Kreditverhandlungen mit Banken (Basel III).
Als Reaktion auf die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise nach 2007 erarbeitete der Basler Ausschuss der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich ein Reformpaket zu Basel II, welches vor allem eine Erhöhung der Qualität, Konsistenz und der Transparenz des Eigenkapitals von insbesondere Kreditinstituten vorsieht. In der Europäischen Union erfolgt die Umsetzung von Basel III durch das sog. CRD IV-Paket, welches aus einer Verordnung (CRR) und einer Richtlinie (CRD IV) besteht und ab 2014 stufenweise in Kraft getreten ist. Zur Umsetzung des CRD-IV-Paketes in Deutschland wurde u.a. das KWG geändert und ergänzt.
Überschuss der Einzahlungen über die Auszahlungen einer Unternehmung, der je nach Abgrenzung der betrachteten Zahlungsgrößen unterschiedlich ermittelt wird. Der Net Operating Cashflow bezieht sich nur auf Zahlungen aus der Produktions- und Absatztätigkeit der Unternehmung, der gesamte Cashflow berücksichtigt zusätzlich Zahlungen aus Finanzierungs-, Investitions- und Ausschüttungsentscheidungen.
Zu Deutsch = Stilles Factoring (Verdecktes Factoring)
Debitor meint den Schuldner von Geld oder einer Ware. Im Factoring wird der Begriff für den Abnehmer des Factoring-Kunden verwendet.
Die Debitorenbuchhaltung ist die Überwachung und Buchung der Zahlungseingänge der Debitoren des Factoring-Kunden im Rahmen des Factoring-Vertrages.
Das Limit ist der Höchstbetrag bis zu dem der Factor das Ausfallrisiko für einen Debitor übernimmt. Die Beurteilung des Limits erfolgt nach bank- und kreditversicherungsüblichen Kriterien. Die Prüfung des Debitorenlimits erfolgt auf Antrag des Factoring-Kunden, da die das Debitorenlimit übersteigenden Forderungen vom Factor treuhänderisch verwaltet werden.
Zum Debitorenmanagement gehören die Debitorenbuchhaltung sowie das Mahn- und Inkassowesen. Im echten Factoring gehört dazu auch das regelmäßige Prüfen der Bonität der Debitoren. Die Übernahme des Debitorenmanagements gehört zum Service des Factors für seinen Factoring-Kunden.
Delkredere meint die Haftung des Factors für die teilweise oder vollständige Realisierung des Ausfallrisikos einer Forderung wegen Zahlungsunfähigkeit des Debitors.
Der Factoring-Kunde genießt im Rahmen des Debitorenlimits Schutz vor dem Ausfall von Forderungen bei Zahlungsunfähigkeit des Debitors; vgl. Delkrederefall; Ausfallschutz
Beim Echten Factoring kauft der Factor Forderungen regresslos (also ohne Möglichkeit des Rückgriffs auf den Factoring-Kunden), im Rahmen der eingeräumten Debitorenlimite an; im Unterschied zum Unechten Factoring.
Export-Factoring ist eine Form des internationalen Factorings für grenzüberschreitende Waren- und Dienstleistungsgeschäfte. Unternehmen (Exporteure) nehmen dabei Leistungen eines inländischen Factors in Anspruch. Dieser wickelt das Geschäft entweder direkt oder unter Einschaltung eines Korrespondenzpartners im jeweiligen Ausland ab.
Factoring ist eine moderne Finanzdienstleistung, die der Umsatzfinanzierung dient. Ein Factor kauft im Rahmen festgelegter Debitorenlimite dabei Geldforderungen aus Warenlieferungen und/oder Dienstleistungen eines Factoring-Kunden gegen dessen Abnehmer (Debitoren) an. Als Gegenleistung für die Abtretung der Forderungen leistet der Factor an den Factoring-Kunden umgehend Zahlungen, die sich an der Höhe der Forderungen orientieren. Factoring hat dabei im Wesentlichen drei Funktionen: Liquidität, Delkredereschutz sowie Dienstleistung.
Die Factoring-Quote misst das Verhältnis zwischen dem angekauften Forderungsvolumen der deutschen Factoring-Institute und dem Bruttoinlandsprodukt. Die Factoring-Quote betrug 2020 in Deutschland knapp 8,4 Prozent. Im Vergleich zu anderen Ländern wie Italien, Großbritannien und Frankreich ist aber noch deutliches Wachstumspotential vorhanden.
Im Factoring-Vertrag werden in einem Rahmenvertrag zwischen Factor und Factoring-Kunden Rechte und Pflichten näher geregelt. Kernbereiche sind die Anbietungspflicht für Forderungen, die Ankaufspflicht des Factors im Rahmen der vereinbarten Delkredere-Limite sowie die Haftung des Factoring-Kunden für den rechtlichen Bestand der Forderung (Veritätshaftung).
Dieser juristische Fachbegriff definiert den Zeitpunkt, ab dem ein Gläubiger einen Anspruch gegen einen Schuldner geltend machen kann. Dieser Zeitpunkt ist meist vertraglich geregelt, kann sich indes auch aus den Umständen ergeben.
Fälligkeits-Factoring ist eine Factoring-Variante, bei welcher der Factoring-Kunde die Vorteile der vollständigen Absicherung gegen das Ausfallrisiko und eine Entlastung beim Debitorenmanagement nutzt, aber auf eine sofortige Regulierung des Kaufpreises durch den Factor verzichtet.
Als Forderung bezeichnet man juristisch einen schuldrechtlichen Anspruch. In der Bilanz eines Unternehmens sind dies die ausstehenden Gelder aus offenen Lieferungen von Waren und/oder der Erbringung von Dienstleistungen.
Die Abtretung von Forderungen ist nach der Legaldefinition in § 398 BGB die Übertragung einer Forderung von einem Gläubiger ("Zedent") auf einen anderen („Zessionar“). Sie erfolgt im Factoring regelmäßig durch entsprechende Vereinbarungen im Factoring-Vertrag.
Begleicht ein Debitor seine Rechnungen nicht und ist eine Vollstreckung in das Vermögen des Debitors erfolglos, spricht man von einem Forderungsausfall.
Der Begriff Forfaitierung meint den mittel- und langfristigen Ankauf von (Einzel-) Forderungen unter Verzicht auf Rückgriff gegen den Verkäufer bei Zahlungsausfall. Dieser haftet für den Bestand der verkauften Forderungen (Veritätshaftung). Der Verkäufer der Forderung wird "Forfaitist", der Käufer "Forfaiteur" genannt.
Der Begriff Gläubiger bezeichnet denjenigen, der gegen einen Schuldner einen Anspruch auf Erbringung einer Leistung oder Zahlung einer Forderung hat.
Unter Globalzession versteht man die Abtretung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen.
Import-Factoring ist eine Sonderform des internationalen Factoring bei dem ein inländischer Factor Forderungen eines ausländischen Factors gegenüber inländischen Debitoren ankauft oder einzieht. Das kann entweder mit oder ohne Übernahme des Delkredererisikos erfolgen.
Bei dieser Factoring-Variante nutzt der Factoring-Kunde die sofort zur Verfügung stehende Liquidität sowie den Delkredereschutz des Factorings, verzichtet aber auf weitergehende Dienstleistungen des Factors. Der Factoring-Kunde führt bei dieser Factoring-Variante die Debitorenbuchhaltung und das Debitorenmanagement bis auf Widerruf treuhänderisch für den Factor (Bulk-Factoring).
Insolvenz meint die Eigenschaft eines Schuldners, seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern nicht nachkommen zu können, wegen Zahlungsunfähigkeit, drohender Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung. In der Insolvenz des Factoring-Kunden sind Factoring-Institute grds. als Aussonderungsberechtigte gem. § 47 InsO bezüglich der ihnen gehörenden Forderungen besonders gesichert.
Anmerkung!
Die Aufzählung und Begriffserklärung wurde nach besten Wissen und Gewissen erstellt und ist nicht rechtlich bindend.
Hierbei handelt es sich nicht um eine Rechts- / Steuerberatung.